专利摘要:

公开号:WO1989004271A1
申请号:PCT/DE1988/000677
申请日:1988-11-02
公开日:1989-05-18
发明作者:Jürgen KRAFT
申请人:Kraft Juergen;
IPC主号:B62J15-00
专利说明:
[0001] Spritzschutz für ein Fahrrad
[0002] Die Erfindung bezieht sich auf einen Spritzschutz gegen hochgeschleudertes Regenwasser für Sporträder.
[0003] Rennräder, und vielfach aus Gründen des sportlichen Erscheinungsbildes auch Sporträder haben keine Schutzbleche, weshalb auch kein Schutz gegen hochgeschleudertes Regenwasser oder Straßenschlamm gegeben ist. Bei Radsportverans ta ltungen wird dies ohne weiteres in Kauf genommen. Sowohl beim Training als auch beim Verwenden der Räder durch Hobby-Rennfahrer wird diese Verschmutzung bei schlechtem Wetter als echter Nachte i l angesehen.
[0004] Es sind deshalb schon leicht lös- und wieder nnmontierbare Schutzbleche vorgeschlagen worden, die von Hobby-Rennfahrern und auch von Profis beim Training bei schlechtem Wetter an das Rad montiert und beim gutem Wetter wieder abgenommen werden.
[0005] Nachteil bei dieser Ausführungs form ist, daß die zu montierenden Schutzbleche, die relativ sperrig sind, nicht immer mitgeführt werden können und deshalb bei Bedarf nicht zur Verfügung stehen. Auch Montage und Demontage benötigt Zeit und Werkzeuge und insbesondere die Wegnahme der Bleche kann leicht zum Beschmutzen von Händen und Kleidung führen. Ein Spritzschutz für Sporträder ist beispielsweise aus dem DE-GM-86 05 731.6 bekannt. Dort ist ein Spritzschutz beschrieben, der an einem Befestigungsmittel, in Form eines U-förmigen Haltewinkels, lösbar befestigt ist. Der U-förmige Haltewinkel ist am Rahmen oberhalb der Gabel befestigt. Der Spritzschutz kann bei Bedarf angebracht wurden. Er ist als zusätzlicher Schutz zum üblichen Schutzblech vorgesehen und muß, wenn nicht angesteckt, separat aufgehoben und ggf. mitgeführt werden.
[0006] Es ist auch schon ein verkürzter Spritzschutz in Form eines am Fahrradrahmen befestigten über die Radgabel hinausragenden Schutzbleches, das durch Ausziehen einmal verlängert werden kann, bekannt. Diese Ausführung bietet st-lbst im verlängerten Zustand nur einen sehr begrenzten Schutz, der mit dem Schutz eines festmontierten Schutzbleches in keiner Weise vergleichbar ist, so daß der Radsportler nach wie vor stark mit Schmutzwasser, nicht zuletzt wegen des hinter ihm auftretenden Sogs bespritzt wird. Darüberhinaus ist ein so ausgebildetes Blechteil, insbesondere im ausgezogenen Zustand wenig stabil.
[0007] Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen bei Bedarf wirksamen Spritzschutz anzugeben, der nur einen kleinen, definierten Stauraum beansprucht sowie schnell und leicht wirksam und unwirksam gemacht werden kann.
[0008] Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß bei einem Spritzschutz mit dem Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
[0009] Gemäß der Erfindung wird also das an sich ortsfest montierte Schutzblech in seiner Länge variabel so ausgebildet, daß es praktisch zumindest nahezu bis zur Länge eines üblichen festmontierten Schutzblechs ausgezogen werden kann und zumindest beidseitig gehalten ist.
[0010] Im nicht verkürzten Zustand bewirkt das Schutzblech die bekannten Vorteile, wie sie auch bei einem herkömmlichen starren, fest am Rahmen montierten und einen eigenen Bügel aufweisenden Schutzblech vorliegen. Es gibt also primär Schutz vor hochgeschleudertem Schlamm, Staub oder verschmutztem Wasser. Im verkürzten Zustand ist das Schutzblech nicht mehr als solches erkennbar, was zum einen den sportlichen Eindruck des Rades unterstützt und zum anderen den Vorteil des verringerten Luftwiderstandes ergibt. Je nach gewünschter Stabilität und Aufwand der die Variabilität in der Länge bewirkenden mechanischen Mittel sind Verkleinerungen bis ungefähr zur Größe einer Zigarettenschachtel möglich.
[0011] Vorteilhafte Weiterbildungen sehen vor, daß das Verkürzen des Schutzblechs durch einen Faltvorgang, einen Klappvorgang oder einen Schiebevorgang erfolgt. Dann nämlich kann die Verkürzung oder Verlängerung des Schutzblechs gänzlich ohne Montagewerkzeug vorgenommen werden. Bei Bedarf wird lediglich kurz die Fahrt unterbrochen und das Schutzblech zu seiner gewünschten Lange, in der Regel in die maximale Länge herausgezogen.
[0012] Dabei ist es gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung zweckmäßig, nicht nur am freien Ende des Schutzblechs einen starr oder schwenkbar im Bereich der Radnabe befestigten Bügel vorzusehen, sondern mehrere den Abstand des Schutzblechs von der Reifenoberfläche garantierende Halte- oder Abstützbügel anzubringen, die ebenfalls fest oder schwenkbar am Rahmen oder der Radnabe vorgesehen sein können. Dabei sind längs des Schutzblechs auch nur seitlich angreifende speichenartige ggf. in ihrer Länge veränderbare Stützstäbe möglich, die nach Art eines Bügels beidseitig oder schwenkbar auf einer der beiden Seiten des herausgezogenen Schutzbleches angreifen.
[0013] Die Längenänderung kann durch einen Faltvorgang um senkrecht zur Längsstreckung des Schutzblechs laufende Achsen oder im Schutzblech horizontal verlaufende Achsen oder aber nach Art einer teleskopartigen Gleitführung erfolgen wobei am Zwischenpunkt einzelne Halte- oder Abstandsbügel fest oder leicht lösbar vorgesehen sein können.
[0014] Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung wird als in seiner Länge variables Schutzblech ein Band aus Federstahl vorgesehen, das im Bereich einer Radgabel am Rahmen nach Art eines Stahlband-Meterbandes auf Grund von Federkraft oder durch Hand aufgewickelt und gegen die Federkraft oder gegen eine Rastung abgezogen werden kann. Dabei kann das Band so mit einer Verspannung gefertigt sein, daß es in ausgezogenem Zustand der Oberfläche eines Rades folgt.
[0015] Eine andere vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß das in seiner Länge variable Schutzblech über leicht lösbare Befestigungsmittel mit dem Rahmen des Fahrrades verbunden ist. Dadurch ist es möglich, bei sicher regenfreien Tagen oder z. B. bei Renneinsätzen, wenn ein Spritzschutz von vornherein nicht in Frage kommt, auf diesen gänzlich zu verzichten. Er wird mit wenigen Handgriffen demontiert und verbleibt am Aufbewahrungsort des Fahrrades.
[0016] Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren. Es zeigen:
[0017] Figur 1: ein Fahrrad mit Befestigungsorten für ein in der Länge variables Schutzblech,
[0018] Figur 2: die Aufsicht auf ein einschiebbares Schutzblech, und
[0019] Figur 3: die Seitenansicht auf ein faltbares Schutzblech in drei verschiedenen Positionen. Figur 4: das Schutzblech gemäß Figur 3 mit mehreren Halterungen
[0020] Figur 5: das Schutzblech gemäß Figur 4 mit ineinandergreifenden Halterungen
[0021] Figur 6: ein Schutzblech mit zur Seite hin aufklappbaren
[0022] Segmenten, die längs zur Fahrtrichtung angeordnet sind,
[0023] Figur 7: ein Schutzblech mit zur Seite hin aufklappbaren Segmenten, die quer zur Fahrtrichtung angeordnet sind und
[0024] Figur 8: einen Führungsmechanismus für faltbare oder ausrollbare Schutzbleche.
[0025] In Figur 1 ist schematisch ein Rennrad 1 dargestellt, das als wesentliche Komponenten einen Rahmen 3 mit vorderer Gabel 5 und hinterer Gabel 7, zwei Räder 9, einen Sattel 11 und einen Lenker 13 umfaßt. Der Rahmen 3 weist unterhalb des Sattels 11 eine aus zwei parallel verlaufenden Rohren bestehende Verbindungsstrebe 15 auf, die zum Ende der hinteren Gabel 7 geführt und mit dieser dort verbunden ist.
[0026] An der vorderen Gabel 5 und der Verbindungsstrebe 15 ist auf Höhe kurz oberhalb des Rades ein in seiner Länge variables Schutzblech 17 angebracht. Das Schutzblech 17 ist symbolisch durch einen Doppelpfeil angedeutet. Er ist vom Befestigungspunkt an der Gabel 5, bzw. der Verbindungsstrebe 15 her gesehen sowohl nach vorne als auch nach hinten verkürzbar und verlängerbar.
[0027] Ausführungs formen zum Schutzblech 17 sind anhand der Figuren 2 bis 8 näher erläutert. Am Beispiel des hinteren Rades 9 wird die Befestigung und Betätigung des Schutzblechs 17 näher geschildert. Sie ist analog auch für das vordere Rad 9 gültig. An der Verbindungsstrebe 15 ist eine erste Halterung 19 angebracht, die das verkürzte Schutzblech 17 in einer definierten Position hält. Die erste Halterung 19 kann auch an einer anderen geeigneten Stelle am Rahmen 3 befestigt werden, wie beispielsweise an der unteren, hinteren Gabel 7. Die erste Halterung 19 umfaßt beispielsweise ein Brückenstück 33 zwischen den beiden Rohren oder ästen der Verbindungsstrebe 15. Das Brücken- oder Verbindungsstück 33 kann plattenähnlich ausgelegt sein. Über eine Klemmverbindung oder Flügelschrauben ist gemäß der Figur 2 ein teleskopartig ausziehbares Schutzblech 17 befestigt. Für eine solche Ausführungsform ist wesentlich, daß die Befestigungsmittel, mit denen das Schutzblech mit dem Rahmen 3 des Fahrrades verbunden ist, leicht lösbar sind.
[0028] Im Falle einer Ausführungsform des Schutzblechs 17 gemäß Figur 3, also einer Variante, in welcher die Verkürzung oder Verlängerung durch einen Faltvorgang erfolgt, kann die erste Halterung 19 eine Achse 21 umfassen, die zwischen den beiden Rohren der Verbindungsstrebe 15 verläuft. An der Achse 21 ist ein schwenkbarer, rechteckförmiger Bügel 23 befestigt. Die Achse 21 braucht nicht durchgehend zu sein, sondern kann als Teil des rechteckförmigen Bügels 23 ausgelegt sein. Sie ist dann in Bohrungen in der Verbindungsstrebe 15 einhängbar, indem sie je nach Vorspannung auseinander gezogen oder zusammengedrückt wird und anschließend in die Löcher einrastet.
[0029] Im dargestellten Zustand ist der Bügel 23 von dem Schutzblech 17 weggeklappt. Er kann in Richtung des Einfachpfeils 25 über das zusammengefaltete Schutzblech 17 geschoben werden und dieses im verkürzten Zustand fixieren.
[0030] Am Ende der hinteren Gabel 7, welches mit der Verbindungsstrebe 15 verbunden ist, ist zusätzlich eine zweite Halterung 27 befestigt die um die hintere Laufachse entlang eines zwei ten Doppelpfeils 29 verschiebbar ist. Die zweite Halterung 27 besteht beispielsweise aus einem Bügel, wie er in senkrecht heruntergeklapptem Zustand als Ständer für ein Fahrrad bekannt ist. Im gezeigten Fall ist zur Veranschaulichung die zweite Halterung 27 gelöst vom Schutzblech 17 dargestellt. Tatsächlich ist das freie Ende des Schutzblechs 17, also das Ende welches nicht mit der ersten Halterung 19 verbunden ist, mit dem Bügel der zweiten Halterung 27 verbunden (siehe auch Fig.3). Dann ist es möglich, mit einem einzigen Handgriff die zweite Halterung 27 so zu verschieben, daß das Schutzblech 17 ausgefahren und in einer vorgegebenen Position gehalten ist. Dabei kann die Drehbewegung der Halterung auch an der Radaufhängung verrastbar sein. Diese vorgegebene Position wird in der Regel die maximale ausgefahrene Länge des Schutzblechs 17 sein. Die zweite Halterung 27 ist immer dann nötig, wenn die die Verkürzung bewirkende Mechanik des Schutzblechs 17 nicht aus sich heraus ausreichend stabil genug ist, um ohne eine weitere Stütze auszukommen. Dieses ist z.B. bei der in Figur 3 gezeigten ziehharmonikaförmigen Ausführung der Fall.
[0031] Es versteht sich, daß das Schutzblech 17 vorzugsweise aus einem korrosionsbeständigen Material, wie beispielsweise Aluminium, Stahl, vergütetem Blech oder auch Kunststoff gefertigt ist.
[0032] Vorteil dieses als Spritzschutz dienenden Schutzblechs 17 ist es, daß es lediglich bei Bedarf zu einem funktionsfähigen Schutzblech 17 umgewandelt werden kann. Ansonsten ist es zusammengefaltet an der ersten Halterung 19 befestigt und nicht als Schutzblech 17 zu erkennen.
[0033] In Figur 2 ist die Aufsicht auf ein teleskopartig aufgebautes Schutzblech 17 gezeigt. Die Biegung ist nicht zu sehen, sie wird aber zweckmäßigerweise den auf dem Markt befindlichen Radgrößen angepasst. Das Schutzblech 17 besteht, wie bei einer Antenne, aus mehreren ineinander verschiebbaren Segmenten 31. Die Segmente 31 verjüngen sich jeweils etwas zum Ende hin, damit sie ineinander einschiebbar sind. Diese Ausführungsform ist besonders vorteilhaft, da sie wie eine Teleskopantenne bei einem tragbaren Radio mit einem einfachen Handgriff herausgezogen und wieder eingefahren werden kann. Dabei kann jeder Abschnitt entsprechend des Radumfanges in sich und in der Länge gebogen sein.
[0034] Das rechte Ende des größten Segments 31 ist über Flügelschrauben 32 mit einer ersten Halterung 19 verbunden. Die erste Halterung 19 besteht aus einer flachen Brücke 33, die zwischen den beiden Rohren oder Ästen der Verbindungsstrebe 15 befestigt ist.
[0035] In Figur 3 ist ein ziehharmonikaartig ausfahrbares Schutzblech 17 in drei unterschiedlichen Positionen 35a, 35b, 35c dargestellt.
[0036] Das linke Ende des ziehharmonikaartig ausgebildeten Schutzblechs 17 ist mit der ersten Halterung 19 befestigt. Das zweite Ende 37 ist mit dem, die zweite Halterung 27 bildenden Bügel verbunden. Die Position 35c repräsentiert die maximale Verlängerung des Schutzblechs 17. Zwischen der maximal verkürzten Position 35a und dieser maximal verlängerten Position 35c ist jede beliebige Position 35b einstellbar.
[0037] In Figur 4 ist eine Weiterbildung zu der in Figur 3 gezeigten Ausführungsform dargestellt. Während bei dem gefalteten Schutzblech gemäß Firgur 3 die an den Raddurchmesser angepaßte Krümmung des Schutzblechs weitgehend durch eine (in den das Schutzblech bildenden Blechteilen) vorgespannte Federkraft bewirkt wird, sind dazu in Figur 4 mehrere Halterungen 27a bis 27d vorgesehen. Die Stücke zwischen deτi einzelnen Halterungen 27a - d können wieder jeweils vorgespannt sein, so daß die durch die Halterungen 27 a-d vorgegebene Krümmung unterstützt wird.
[0038] In Figur 4 sind der Übersichtlichkeit halber lediglich eine erste, zusammengefaltete Position 35a und eine zweite, voll ausgefahrene Position 35c dargestellt. Dazwischen kann das Schutzblech jede beliebige Position einnehmen. Dabei ist es sowohl möglich, nur einige Teilstücke voll auszufahren, z.B. die zwischen den Halterungen 27c und 27d und die verbleibenden Teilstücke zusammengefaltet zu lassen, als auch alle Teilstücke gleichmäßig auszuziehen.
[0039] Die Halterungen 27a - d sind im gezeigten Ausführungsbeispiel an den unteren, dem Rad zugewandten Scharnieren 40 befestigt. Es können auch die oberen Scharniere gewählt werden oder aber, wie in Figur 3 gezeigt, werden die Halterungen 27a-d im Bereich zwischen den unteren und oberen Scharnieren am Blech befestigt.
[0040] Anstelle, daß die Halterungen 27a-d alle gleich lang sind und an einen gemeinsamen Drehpunkt, z.B, der Radnabe, befestigt sind, können die Halterungen 27a-d auch unterschiedlich lang sein und aneinander gleiten, wie es mechanisch an sich bei zusammenfaltbaren Regenschirmen bekannt ist. Andeutungsweise ist dieses im ausgezogenen Zustand in Figur 5 dargestellt.
[0041] Figur 6 zeigt ein vergrößerte Ansicht eines klappbaren Schutzblechs 17, das in der Art eines Maßstabes oder Zollstocks zusammengefaltet ist. Das Schutzblech 17 besteht aus einer Mehrzahl von Segmenten 40, von denen jedes die gewünschte Breite des Schutzblechs aufweist. Im gezeigte Beispiel sind sechs Segmente 40 dargestellt, von denen das unterste Segment mit 42 bezeichnet ist. Dieses weist eine Verlängerung 44 auf, welche mit zwei Bohrungen versehen ist. Ähnlich wie in Figur 2 das teleskopartig aufgebaute Schutzblech am Fahrradrahmen befestigt ist, ist hier das unterste Segment 42 an seiner Verlängerung 44 mit Hilfe zweier Flügelschrauben 42 und einer flachen Brücke 33 mit den Verbindungsstreben 15 am Fahrrad befestigt. Durch wechselseitiges Aufklappen der einzelnen Segmente 40 wird das Schutzblech 17 auf seine gewünschte Länge gebracht. Auch hier wiederum sind zusätzliche Halterungen 27a-d vorstellbar, die aufgrund des Klappvorgangs nicht fest mit den Segmenten 40 verbunden sein dürfen. Es kommen einfache, leicht lösbare Verbindungen, wie z.B. ein Klammer- oder ein Schnappverschluß in Frage.
[0042] Es sind jeweils zwei aufeinanderliegende Segmente 40 über einen Zapfen 46 oder eine Scharnier gelenkig miteinander verbunden. Die Zapfen 46 werden endseitig wechselweise rechts und links durch zwei Segmente 40 gesteckt und vernietet, so daß sich der bei einem Zollstock bekannte Faltmechanismus ergibt. Zur Erzielung einer hohen Stabilität ist es hier ebenso wie beim Zollstock angebracht, im Bereich der Zapfen 46 die Segmente 40 mit Vertiefungen, bzw. in diese passende Erhebungen zu versehen. Dadurch ergibt sich beim ordnungsgemäß ausgefalteten Segment 40 ein Einrasteffekt durch den ein versehentliches Zusammenklappen verhindert wird. Der gleiche Einrasteffekt kann auch durch eine geeignete Wölbung der Segmente 40, wie sie auch stationäre Schutzbleche aufweisen, erzielt werden.
[0043] Im gezeigten Ausführungsbeispiel der Figur 6 sind die Segmente 40 längs zum Rad angeordnet, wobei wenige, relativ lange Segmente 40 ausreichen. Dieses ist bei Rennrädern durchaus praktikabel, kann aber bei Sporträdern, die einen Gepäckträger aufweisen möglicherweise zu Schwierigkeiten führen, weil ein gewisser seitlicher Operationsspielraum beim Auseinander- und Zusammenfalten gegeben sein muß. Für diesen Fall empfiehlt sich eine Ausführungsform gemäß Figur 7. Der Aufbau und die Mechanik der Segmente 40 sind prinzipiell gleich zu dem aus Figur 6. Der wesentliche Unterschied besteht im Einbau der Segmente 40 quer zum Rad oder zur Fahrtrichtung. Es werden dadurch bei gleicher Länge des Schutzblechs etwas mehr Segmente 40 benötigt, da diese kürzer sind, als beim Ausführungsbeispiel der Figur 6. Das unterste Segment 42 ist hier verkürzt gegenüber den übrigen Segmenten 40. Es ist in der Mitte der Brücke 33 gelenkig gelagert, damit das Schutzblech 17 im ausgezogenen Zustand mittig über dem Rad platziert ist .
[0044] Die Ausführungsformen gemäß den Figuren 6 und 7 weisen den besonderen Vorteil auf, daß sie sehr robust gegen Verschmutzung sind. Grobe, festsitzende Schmutzteilchen, wie beispielsweise Sandkörner oder Lehmklumpen werden beim Zusammenfalten zur Seite geschoben und fallen vom Segment 40 ab.
[0045] In Figur 8 ist schließlich ein Führungsmechanismus 50 dargestellt, wie er in Verbindung mit dem ziehharmonikartigen Aufbau aus Figur 3 nützlich ist, falls die Eigenspannung des Schutzblechs 17 nicht zur dauerhaften Beibehaltung der gekrümmten Form ausreicht. Auf die Darstellung der Segmente des Schutzblechs 17 wird der Übersichtlichkeit wegen verzichtet.
[0046] Zwei Schienen 52 mit U-förmigem Querschnitt sind so am Rahmen des Fahrrads befestigt, daß sie die gewünschte Krümmung beschreiben. Die Schienen 52 können dabei aus mehreren, ineinander einschiebbaren Stücken bestehen. Die offenen Seiten des U-förmigen Querschnitts weisen aufeinander zu. Die Schienen 52 dienen zur Aufnahme der Scharniere 40, die zu diesem Zweck einen randseitigen Überstand aufweisen, so daß sie in den Schienen 52 frei gleiten können. Dadurch wird eine feste Führung erreicht, wie sie z.B. bei den Jalousien eines Rollschranks bekannt ist. Die Schienen 52 sind ebenfalls bei dem später erwähnten maßband-ähnlichen Federstahl zweckmäßig.
[0047] Die Erfindung wurde an den Ausführungsbeispielen nur schematisch erläutert. Dabei zeigen schon die einzelnen Ausführungsanregungen dem auf dem Sachgebiet tätigen Fachmann die Variationsbreite der von den Ansprüchen umfaßten Realisierungsmöglichkeiten. Insbesondere ist es im Rahmen der Erfindung auch möglich das Schutzblech aufzuwickeln und im Bereich der Verbindungsstütze (analog 19 in Fig. 2) in einer Trommel nach Art eines aus Federstahl gefertigten Maßbandes unterzubringen. Auch bei einer solchen Ausführung kann der zweite oder weitere Haltebügel 27 (Fig. 1) am Ende des Stahlbandes jeweils mitgeschwenkt werden, (analog Figur 3 und 4) und in der ausgezogenen Stellung des Schutzblechbandes entsprechend auf der Radnabe (Halterung des Rades) verrastet werden.
[0048] Anstelle der gezeigten Ausführungsbeispiele des teleskopähnlichen, zollstockähnlichen oder ziehharmonikaähnlichen Aufbaus des Schutzblechs 17, kann dieses auch mit anderen bekannten mechanischen Mitteln verkürzbar und verlängerbar sein. So ist es z.B. möglich, das Schutzblech 17 schuppenartig aufzubauen, und die Schuppen dann ineinander zu schieben. Außerdem können Kombinationen der verschiedenen Verkürzungsmechanismen gewählt werden.
权利要求:
ClaimsPatentansprüche
1. Spritzschutz für ein Sportrad, insbesondere ein Rennrad zum Schutz gegen hochgeschleuderten Schmutz oder Regenwasser in Form eines in seiner Länge variabel ausgebildeten Schutzbleches, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein schwenkbar oder fest am Rahmen befestigtes Halteteil, vorzugsweise in Form eines Haltebügels (27), vorgesehen ist.
2. Spritzschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß über den vom Schutzblech bestrichenen Bereich mehrere Haltebügel vorgesehen sind (Figur 4).
3. Spritzschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzblech (17) in seiner Länge zusammenschiebbar ausgebildet ist.
4. Spritzschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzblech faltbar ausgebildet ist.
5. Spritzschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch eine erste Halterung 19, die das verkürzte Schutzblech (17) in einer definierten verkürzten Position hält.
6. Spritzschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine zweite Halterung (27), die das aus gefahrene Schutzblech (17) in einer vorgegebenen Position am ausgezogenen Ende hält.
7. Spritzschutz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Halterung (27) zur Einstellung einer vorgegebenen Position des Schutzbleches verstellbar ist.
8. Spritzschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß dieser am hinteren und/oder vorderen Rad des Fahrrades angebracht ist.
9. Spritzschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem korrosionsbeständigem Material besteht.
10. Spritzschutz nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Material Aluminium ist.
11. Spritzschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem vorgeformten, aufwickelbaren Federstahlband besteht.
12. Spritzschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzblech (17) über leicht lösbare Befestigungsmittel mit dem Rahmen (13) des Fahrrades (1) verbunden ist.
13. Spritzschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzblech (17) beidseitig vom Befestigungsort her gesehen, nach vorne und hinten verkürzbar und verlängerbar ist.
14. Spritzschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzblech (17) aus mehreren aufklappbaren Segmenten (40) gebildet ist, deren unterstes oder oberstes Segment (42) als das Halteteil ausgebildet ist.
15. Spritzschutz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Segmente (40) längs zu Fahrtrichtung montiert sind (Figur 6).
16. Spritzschutz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Segmente (40) quer zur Fahrtrichtung montiert sind (Figur 7).
17. Spritzschutz nach einem der Ansprüche 1 - 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil einen Führungsmechanismus (50) umfaßt, der im gestreckten Zustand die gewünschte Krümmung des Schutzblechs (17) beschreibt (Figur 8).
18. Spritzschutz nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er unter Verspannung im Sinne einer Wegbewegung von der Oberfläche des Rades steht.
19. Spritzschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das bzw. die Halteteile aus seitlich, vorzugsweise beidseitig am Rad befestigten Stützen besteht, die einseitig am Rahmen oder der Radnabe befestigt sind und deren anderes Ende mit dem ausgezogenen Spritzschutz verbindbar sind.
20. Spritzschutz nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen in ihrer Länge beispielsweise teleskopartig veränderbar sind.
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引用文献:
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法律状态:
1989-05-18| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): US |
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